"Seit 1998 - Gute Freunde kann niemand trennen !"
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Satzung des Fan-Clubs
„Munich Supporters Schwaben“
1. Präambel
Der Fan-Club „Munich Supporters Schwaben“ wurde am 19. Dezember 1998 ins Leben gerufen.
Achim Wucherer ist seit dem 19. Dezember 1998 aufgrund seiner Verdienste für den Fan-Club „Munich Supporters Schwaben“ Ehrenmitglied.
2. Satzung
§ 1. Aufnahme
Als Mitglieder können nur unbescholtene Personen aufgenommen werden,
wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder des Vereins den Antrag mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen des Bewerbenden zustimmen.
§ 2. Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht an den Aktivitäten des Fan-Clubs „Munich Supporters Schwaben“ teilzunehmen.
§ 3. Pflichten der Mitglieder
Jedem Mitglied muß in seinem Verhalten zum Fan-Club „Munich Supporters Schwaben“ und dessen Mitgliedern Ehre und Ansehen des Vereins oberstes Gebot sein. Die von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge und sonstigen Leistungen müssen beglichen werden.
Bei jeglicher Veranstaltung des Fan-Club „Munich Supporters Schwaben“ muss das T-Shirt bzw. der Pullover des Fan-Clubs angezogen werden. Bei Verstoß müssen 5,-- € in die Vereinskasse bezahlt werden. Die Vorstandschaft übernimmt die Kontrolle.
Bei untentschuldigtem Fehlen einer Veranstaltung des Fan Clubs Munich Supperters Schwaben muss ein Betrag in Höhe von 5 € bezahlt werden.
§ 4. Anträge
Anträge über Änderung der Satzung müssen schriftlich 4 Wochen vor der Hauptversammlung beim Vorstand eingehen. Bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder kann die Änderung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen des Vereins beschlossen werden.
§ 5. Haftungsausschluß
Der Fan-Club „Munich Supporters Schwaben“ haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder bei der Teilnahme von Aktivitäten des Fan-Clubs erleiden.
§ 6. Vereinsvermögen
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft steht den Mitgliedern kein Anspruch auf das Vereinsvermögen zu.
Bei Auflösung des Vereins wird das Vermögen auf die Mitglieder verteilt.
§ 7. Vorstand
Die Vorstandschaft besteht aus folgenden Funktionen:
1. Vorsitzender
Kassierer
Schriftführer
Ein Ehrenmitglied kann von der Vorstandschaft in der Hauptversammlung vorgeschlagen werden. Die Hauptversammlung stimmt mit der Dreiviertel-Mehrheit ab.
§ 8. Austritt, Ausschluß und Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluß.
1. Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Fan-Club austreten. Die Kündigung ist erst rechtswirksam, wenn seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Fan-Club vollständig beglichen sind.
2. Der Ausschluß aus dem Fan-Club erfolgt, wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder Dreiviertel der abgegebenen Stimmen für den Ausschluß stimmen.
A) bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Fan-Clubs
B) bei groben Verstößen gegen die Vereinssatzung
C) bei vereinsschädigendem Verhalten
3. Ein Mitglied wird fristlos aus dem Fan-Club „Munich Supporters Schwaben“ ausgeschlossen, wenn er länger als ein Jahr mit seinen Zahlungen im Rückstand und trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.
§ 9. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 10,-- €. Dieser muss an der Hauptversammlung bar bezahlt werden. Kann ein Mitglied an der Hauptversammlung nicht teilnehmen, so muss dieser den Betrag spätestens 4 Wochen nach der Hauptversammlung dem Kassierer zukommen lassen.
§ 10. Auflösung des Vereins
Der Fan-Club wird aufgelöst, wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder des Vereins die Auflösung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen wird.
§ 11 Inkrafttreten dieser Satzung
Diese Satzung tritt ab 01.01.2004 in Kraft.